
Haaranalyse auf Alkohol
HAARANALYSE AUF ALKOHOL (ETG)
Hierfür benötigt unser Partnerlabor einen Haarstrang von max. 3cm Länge. Sind die Haare kürzer, dann ist pro Zentimeter Haar nur ein Zeitraum von 1 Monat rückwirkend beurteilbar.
Das Haar wird auf die folgenden Stoffe geprüft:
Ethylglucuronid (EtG)Ihre Haare dürfen ab der geplanten Untersuchung auf ETG NICHT gebleicht, coloriert oder gefärbt sein. Das bedeutet, dass Ihre Haare bei einem dreimonatigen Abstinenzbeleg auf Alkohol seit 3 Monaten nicht mehr getönt oder gefärbt bzw. gebleicht sein dürfen.
Haare sind nicht unmittelbar nach Abstinenzbeginn substanzfrei. In der Wachstumsphase (anagene Phase) erreichen neu gebildete Kopfhaare nach etwa 9 – 14 Tagen die Oberfläche der Kopfhaut. Dies bedeutet für einen Abstinenzbeleg, dass im ersten Monat nach Beginn der Abstinenz eine Wartezeit von ca. 2 Wochen einkalkuliert werden muss, bis „substanzfreie“ Haare nachgewachsen sind.
